1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Pflegedienstleistungen zwischen der Roseline's Pflege GmbH (nachfolgend "Pflegedienst" genannt) und ihren Kunden.
1.2 Diese AGB sind Bestandteil des zwischen dem Pflegedienst und dem Kunden geschlossenen Pflegevertrages. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden durch die Aufnahme in den Pflegevertrag oder durch gesonderte Vereinbarung wirksam.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Pflegedienst stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Der Pflegevertrag wird schriftlich zwischen dem Pflegedienst und dem Kunden geschlossen. Bei nicht geschäftsfähigen Personen wird der Vertrag mit dem gesetzlichen Vertreter oder einem Bevollmächtigten geschlossen.
2.2 Vor Abschluss des Pflegevertrages führt der Pflegedienst in der Regel ein Erstgespräch durch, um den Pflege- und Betreuungsbedarf zu ermitteln und die notwendigen Leistungen zu planen.
2.3 Der Pflegevertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft, sofern im Vertrag kein anderer Zeitpunkt bestimmt ist.
3.1 Der Pflegedienst erbringt ambulante Pflegeleistungen nach dem individuellen Pflegebedarf des Kunden. Der genaue Umfang der Leistungen wird im Pflegevertrag und in einem Leistungsverzeichnis festgelegt.
3.2 Zu den angebotenen Leistungen gehören insbesondere:
3.3 Der Pflegedienst behält sich vor, vereinbarte Leistungen durch qualifizierte Mitarbeiter nach eigenem Ermessen zu erbringen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch bestimmte Pflegekräfte besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
3.4 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung zwischen dem Pflegedienst und dem Kunden. In dringenden Fällen kann der Pflegedienst auch ohne vorherige Absprache zusätzliche, medizinisch notwendige Leistungen erbringen. Der Kunde wird darüber unverzüglich informiert.
4.1 Der Pflegedienst verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht, gewissenhaft und entsprechend dem allgemeinen Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse zu erbringen.
4.2 Der Pflegedienst führt eine Pflegedokumentation, in der alle wichtigen Maßnahmen und Beobachtungen festgehalten werden. Diese Dokumentation verbleibt während der Vertragslaufzeit beim Pflegedienst, kann aber vom Kunden oder dessen rechtlichem Vertreter eingesehen werden.
4.3 Der Pflegedienst verpflichtet sich, die vereinbarten Besuchszeiten einzuhalten. Bei unvermeidbaren Verzögerungen wird der Kunde möglichst frühzeitig informiert.
4.4 Der Pflegedienst stellt die Erreichbarkeit im vertraglich vereinbarten Umfang sicher. Bei 24-Stunden-Betreuung wird eine Rufbereitschaft eingerichtet.
4.5 Der Pflegedienst beachtet die Schweigepflicht und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Durchführung des Pflegevertrages erforderlich ist.
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Pflegedienst alle für die Pflege relevanten Informationen und Unterlagen (z.B. ärztliche Verordnungen, Medikationspläne, Pflegegrad-Bescheide) zur Verfügung zu stellen und wesentliche Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
5.2 Der Kunde gewährleistet den ungehinderten Zugang zu seiner Wohnung zu den vereinbarten Pflegezeiten. Bei Bedarf werden dem Pflegedienst Schlüssel ausgehändigt, die sicher verwahrt werden.
5.3 Der Kunde stellt die für die Pflege notwendigen Hilfsmittel und Materialien bereit, soweit nicht anders vereinbart. Dazu gehören insbesondere:
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, eine geeignete Umgebung für die Pflege zu schaffen, insbesondere ausreichend Platz, Beleuchtung und Hygiene.
5.5 Abwesenheiten des Kunden zu vereinbarten Pflegezeiten sind dem Pflegedienst möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Absage können Ausfallkosten in Rechnung gestellt werden.
6.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Pflegedienstes, die Bestandteil des Pflegevertrages ist. Änderungen der Preisliste werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
6.2 Bei Leistungen, die von den Pflegekassen oder anderen Kostenträgern übernommen werden, rechnet der Pflegedienst direkt mit diesen ab. Der Kunde trägt die gesetzlichen Zuzahlungen und vereinbarte Eigenanteile.
6.3 Leistungen, die nicht von Kostenträgern übernommen werden, werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen.
6.4 Bei Zahlungsverzug ist der Pflegedienst berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Pflegedienstes aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
7.1 Der Pflegevertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wird.
7.2 Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
7.4 Der Vertrag endet automatisch mit dem Tod des Kunden. In diesem Fall stellt der Pflegedienst die bis zum Todestag erbrachten Leistungen in Rechnung.
8.1 Der Pflegedienst haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Pflegedienst nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
8.3 Der Pflegedienst haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen oder die trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht vermieden werden konnten.
8.4 Der Pflegedienst übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände oder Bargeld des Kunden. Es wird empfohlen, solche Gegenstände sicher zu verwahren.
8.5 Für Schäden an vom Kunden bereitgestellten Gegenständen oder Materialien haftet der Pflegedienst nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
8.6 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch nach drei Jahren ab der Pflegeleistung.
9.1 Der Pflegedienst erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
9.2 Die Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Pflegedienstes, die dem Kunden bei Vertragsschluss ausgehändigt wird und die jederzeit auf der Website des Pflegedienstes eingesehen werden kann.
9.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Abrechnung mit Kostenträgern an diese übermittelt werden. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe von Daten an Dritte nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
10.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Pflegedienst und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Pflegevertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Pflegedienstes.
11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
11.3 Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und individuellen Vereinbarungen im Pflegevertrag gehen die Regelungen des Pflegevertrages vor.
Stand: Mai 2025